INhome behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn
a) höhere Gewalt oder andere von INhome nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) INhome begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von INhome und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von INhome zuzurechnen ist
Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat INhome den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch INhome.
Erfolgte eine Kündigung seitens INhome wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist INhome berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens INhome bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.
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